Naja, hat ja lange auf sich warten lassen…
Und warum ich erste schreibe? Weil ich mir fast sicher bin, daß hier noch was nachkommen könnte.
Aber mal der Reihe nach:
mein Brötchengeber hat die oDs GmbH zuerst per Email, danach per Rechtsanwalt aufgefordert, doch etwas mit dem Impressum zu machen, da das nicht ganz rechtskonform ist.
Aus welchen Gründen auch immer mußte das wirklich in einer Gerichtsverhandlung enden.
Als in dieser Sache dann das Endurteil gesprochen wurde, war ich so frei, davon einen Scan online zu stellen.
(nein, mein Arbeitgeber wußte nichts davon, bis heute…)
So, den hatte ich geschwärzt, damit die gegnerische Partei (Rechtsanwälte) nicht einsehbar sind.
Den Rest, namentlich die Personen, die in das Verfahren involviert waren, habe ich NICHT geschwärzt, da diese ALLESAMT öffentlich zugänglich sind.
Die Geschäftsführerin der GmbH über das HRB, der Stiftungsinhaber über das Stiftungsverzeichnis, der Haftbare für openclassbook, weil er ohnehin frei im Impressum stand (und das jetzt nicht mehr tut!).
Nunja, dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, war mir aber so nicht bewußt.
Ich habe aber auch beim letzten Mal geschrieben, daß ich das glaube; und glauben heißt nichts wissen…
(ja, ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… ich hätte besser mal Jura studieren sollen…)
So, nachdem heute dann 2 Abmahnungen der Kanzlei Thole & Breitmoser aus Seligenstadt im Briefkasten lagen, 1x für mich privat, 1x für meinen Arbeitgeber, da war dann die Katze aus dem Sack.
Für mich nicht, für meinen ahnungslosen Brötchengeber schon…
Naja, rund 900 Euro ist schon ein Batzen Geld, wenn man sich der Rechtsverletzung nicht einmal bewußt ist, ebenso für eine Privatperson wie mich; gab es da nicht mal eine Kostendeckelung für Privatpersonen…?
Hm, das Ganze dreht sich im Moment echt nur darum, daß das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Zumindest steht das so im Schreiben, worauf ich mal ins Blaue schließe, daß da wohl Berufung eingelegt wird…
Pikantes Detail:
mir wird vorgeworfen, den Namen der Geschäftsführerin nicht geschwärzt zu haben.
Komisch, im ganzen Urteil habe ich deren Namen aber nicht gefunden…
Hat da wer seine Hausaufgaben nicht gemacht???
Pikantes Detail 2:
ebenfalls soll ich gegen §4 Nr.7 UWG verstoßen.
Hääääh, eine Seite später sagt man, ich sei kein Mitbewerber, warum soll dann auf einmal das UWG greifen…?
Die Abmahnung selbst werde ich erst mal nicht einscannen, da ich im Moment noch kein öffentliches Interesse erkennen kann.
Wenn sich hier aber die Kommentare häufen, dann greife ich auf das Urteil vom 07.09.2007 – (Az. 161 C 1840/07) des AG München zurück…
Was ich auch erstaunlich finde:
ich habe heute mal bei besagter Kanzlei angerufen, die die Abmahnung für ihren Mandant versendet hat.
Als Blogger interessiert mich ja immer, ob Menschen das lesen, was ich schreibe, und ob sie so handeln, weil ich was geschrieben habe, oder ob es denen egal ist.
Ich habe der Dame erklärt, daß ich nicht als Abgemahnter anrufe, sondern als Blogger als solcher.
Darauf war man erstmal verdutzt, und meinte, ob ich denn das trennen könne.
Klar, muß ich ja, denn wenn ich hier ALLES reinschreiben würde, was ich so denke, uiuiui…
Als dann auf meine Frage, ob sie die Vorwürfe gelesen hat, und evtl. auch mein Blog, die Antwort aller Antworten kam:
“Der Presse gegenüber gebe ich keinen Kommentar ab”
da wußte ich, es ist manchmal scheisse, Blogger zu sein
Nachtrag:
ich stelle gerade fest, daß die Kanzlei, die für die Abmahnung zuständig ist, sich auch für Mandate zum Thema Internetrecht anbietet.
Liest sich ja mal interessant…
Wir werden sehen, ob hier Kompetenz vorgewiesen wird, oder der Text lediglich von einem SEO gestaltet wurde…
(ich persönlich gehe ja mal von Letzterem aus, denn wer was fordert, für das es keine Berechtigungsgrundlage noch Mandat gibt…)